Fachdienst Adoption - anonyme Geburt

Neue Wege beschreiten...

Noch vor einigen Jahren wurden die meisten Adoptionen anonym durchgeführt. Dies hatte den Nachteil, dass die leiblichen Eltern oft nur sehr allgemeine Informationen über die Adoptiveltern und keine weiteren Informationen zur Entwicklung ihres Kindes erhalten haben. Häufig äußerten sie deshalb (manchmal auch erst nach Jahren) den Wunsch, Informationen über ihr Kind zu erhalten und so aus der Ferne an seiner Entwicklung teilzuhaben. Auch viele Adoptierte möchten irgendwann ihre leiblichen Eltern kennen lernen. Für Adoptiveltern ist es ebenfalls sehr hilfreich, im Rahmen anonymer Kontakte zusätzliche Informationen über die leiblichen Eltern zu erhalten, um dem Kind möglicherweise ein realistischeres und verständnisvolleres Bild seiner Herkunftsfamilie zu vermitteln.

Es gibt verschiedene Formen der Adoption.

Bei der anonymen Adoption werden die Daten der Adoptivfamilie geschützt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass insbesondere die Herkunftsfamilie des Kindes nicht in die Erziehung eingreifen und die Beziehung des Kindes zu den Adoptiveltern stören kann.

Bei der halboffenen Adoption übergeben die leiblichen Eltern ihr Kind an Adoptiveltern und haben Anteil an der Entwicklung des Kindes, indem sie von der Adoptionsvermittlungsstelle Briefe erhalten, oder diese Stelle die Berichte der Adoptiveltern bzw. Adoptivkind direkt weiterleitet.

Bei der offenen Adoption werden in festgelegten Rahmen persönliche Kontakte zwischen den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern zusammen mit dem Kind gepflegt.

Eine Adoption kann sich auch zu späterer Zeit nach und nach öffnen, wenn sich herausstellt, dass sich die leiblichen Eltern mit den Adoptiveltern gut verstehen und das Kind dadurch nicht zusätzlich belastet wird. Der Lebensmittelpunkt des Adoptivkindes verbleibt jedoch bei den Adoptiveltern. Sie sind rechtlich gesehen seine Eltern, übernehmen damit die vollständige elterliche Sorge.

Aufgrund der Rechtslage ("Adoptionsgeheimnis") beruht die Öffnung des Inkognitos auf der Freiwilligkeit der Adoptiveltern und kann nicht erzwungen, vertraglich vereinbart oder gerichtlich durchgesetzt werden. Leibliche Eltern haben jedoch die Möglichkeit, ihre Wünsche zur Ausgestaltung des Adoptionsverhältnisses jederzeit gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle zu äußern. Soweit realisierbar werden die berechtigten Wünsche und Interessen der leiblichen Eltern bei der Auswahl der Adoptiveltern berücksichtigt. Ist eine Adoptionsvermittlung bereits erfolgt, wird die Adoptionsvermittlungsstelle den Wunsch der leiblichen Eltern nach Informationen zum Wohlergehen des Kindes ebenfalls aufgreifen und mit den Adoptiveltern besprechen.

Links

Kontakt

Frau  Tebbe
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1392

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau, Familienbüro Adoption

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2297

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