Montag: | 08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss) |
Dienstag: | 08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss) 14.00 Uhr - 15.45 Uhr (Annahmeschluss) |
Mittwoch: | 08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss) |
Donnerstag: | 08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss) 14.00 Uhr - 17.45 Uhr (Annahmeschluss) |
Freitag: | 08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss) |
Ablauf in der Führerscheinstelle
Aufgrund der Corona-Lage hat das Landratsamt Weilheim-Schongau seit 17. Dezember 2020 seine Dienstgebäude geschlossen. Ein Zugang ist somit auch für Besucher der Führerscheinstellen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Es besteht die Möglichkeit, einen Termin über die
auf unserem Internetauftritt zu vereinbaren.
Zuständigkeiten der beiden Führerscheinstellen
Im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde sind die internen Zuständigkeiten entsprechend der Altlandkreise Weilheim und Schongau geregelt.
zuständige Führerscheinstelle | Schongau | Weilheim i. OB |
Gemeinde / Markt / Stadt | Altenstadt | Antdorf |
Bernbeuren | Bernried | |
Böbing | Eberfing | |
Burggen | Eglfing | |
Hohenfurch | Habach | |
Hohenpeißenberg | Huglfing | |
Ingenried | Iffeldorf | |
Peiting | Oberhausen | |
Prem | Obersöchering | |
Rottenbuch | Pähl | |
Schongau | Peißenberg | |
Schwabbruck | Penzberg | |
Schwabsoien | Polling | |
Steingaden | Raisting | |
Wildsteig | Seeshaupt | |
Sindelsdorf | ||
Weilheim i. OB | ||
Wessobrunn | ||
Wielenbach |
In der Fahrerlaubnisbehörde, auch Führerscheinstelle genannt, erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den Themen
- Führerschein (Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung und Ersatzausstellung)
- Fahreignungsüberprüfung, Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Fahrlehrer- und Fahrschulwesen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an zwei Standorten, in Weilheim i. OB und in Schongau, für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass sich die Öffnungszeiten der Führerscheinstellen, von den Öffnungszeiten der beiden Zulassungsstellen unterscheiden.
Aufgaben / Dienstleistungen
- "Alten" Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen
- Ausländischen Führerschein umschreiben
- Ausnahme zum Führerschein beantragen
- Begleitetes Fahren mit 17
- Berufskraftfahrer-Qualifikation
- Eignungsüberprüfung, Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen
- Erweiterung des Führerscheins beantragen
- EU-Kartenführerschein verlängern
- Fahrerlaubnis für Bus und/oder LKW verlängern
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen, erweitern oder verlängern
- Fahrlehrer- und Fahrschulwesen
- Führerschein erstmalig beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
Merkblatt
Links
Kontakt
- Leitung des Sachbereichs 31.2Frau LoySachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1401Frau Feierabendstellv. SachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1393Frau Joosstellv. SachbereichsleiterinTelefon:+49 8861 211 3309
- Auskunft Führerscheinstelle SchongauFrau KarbachMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3312Frau RanklMitarbeiterinTelefon:+49 8861 211 3308
- Auskunft Führerscheinstelle WeilheimAuskunft FührerscheinstelleAllgemeiner KontaktTelefon:+49 881 681 1400