Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen, erweitern oder verlängern

Einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es zum Führen eines Krankenkraftwagens, oder wenn in einem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden.

Bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab 02.08.2021 ist keine Ortskundeprüfung abzulegen. Eine ab 02.08.2021 neu erteilte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für drei Jahre erteilt.

Altinhaber, die eine erweiterte Berechtigung nach dem Übergangsrecht erwerben wollen, haben die verkürzte Erteilungsdauer hinzunehmen.

Die Führerscheinstelle beauftragt geeignete Stellen (§2 Abs. 13 Satz 1 StVG) den Nachweis der Fachkunde abzuhalten, sobald dafür bundeseinheitliche Regelungen geschaffen sind.
Zeitgleich wird der Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch die Führerscheinstelle informiert, dass die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung erlischt, sofern der Nachweis nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der Fachkundestelle vorgelegt wird.
Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.

 

Notwendige Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass
  • Kartenführerschein im Original
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Reaktionstest bei jeder Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr
  • Erweitertes Führungszeugnis (Bestätigung - zur Vorlage für die Gemeinde - vorab in der Führerscheinstelle beantragen)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (bei erstmaliger Erteilung Krankenkraftwagen)
  • Nachweis der Fachkundeprüfung

Entstehende Kosten

  • 38,80 EUR - für Neuerteilung und Erweiterung der Fahrgastbeförderung
  • 32,90 EUR - für Verlängerung der Fahrgastbeförderung
  • 34,30 EUR - bei Ersatzausstellung nach Verlust der Fahrgastbeförderung

Formulare

Links

Kontakt

  • Führerscheinstelle Schongau
    Frau  Karbach
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3312
    Frau  Rankl
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3308
    Frau  Rifatov
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3316
  • Führerscheinstelle Weilheim
    Frau  Brabandt
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1484
    Frau  Gottstein
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1555
    Frau  Gstattenbauer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1701
    Frau  Hensel
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1676
    Frau  Lindner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1427

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Fahrerlaubnisbehörde

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1400
Fax: +49 881 681 2494

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Fahrerlaubnisbehörde

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3390
Fax: +49 8861 211 4300

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