Die befinden sich in einer finanziellen Notlage?
Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind", eine Stiftung des öffentlichten Rechts, unterstützt seit 1978 werdende Mütter in Not, sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Antrag muss in der Schwangerschaft gestellt werden.
Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung für Sie möglich ist.
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Wir sind umgezogen:
Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim i. OB
Kontaktinformationen
Sie werden von uns konfessionell ungebunden, kostenfrei und auf Wunsch anonym beraten. Alle Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.
Terminvereinbarung unter Telefon:
0881 681 1609
Beratungen können in dringenden Fällen werktags, auch außerhalb der Öffnungszeiten kurzfristig stattfinden und erfolgen unabhängig vom Wohnort.
Die Beratungen finden hauptsächlich in der Beratungsstelle, Eisenkramergasse 11 in Weilheim statt.
Termine an der Dienststelle in Schongau, Schloßplatz 1, 86956 Schongau, 2. Stock, Zimmer 205 finden zur Zeit nur im Einzelfall und nur nach telefonischer Vereinbarung statt.
Kontakt
- TerminvereinbarungFrau RohmMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1579Frau StaltmayerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1609
- Beraterinnen und BeraterFrau SchmidtMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1612