Die befinden sich in einer finanziellen Notlage?
Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind", eine Stiftung des öffentlichten Rechts, unterstützt seit 1978 werdende Mütter in Not, sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Antrag muss in der Schwangerschaft gestellt werden.
Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung für Sie möglich ist.
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Wir sind umgezogen:
Münchener Str. 1, 82362 Weilheim i. OB
Kontaktinformationen
Terminvereinbarung unter Telefon:
0881 681 1609
Beratungen können in dringenden Fällen werktags, auch außerhalb der Öffnungszeiten kurzfristig stattfinden und erfolgen unabhängig vom Wohnort.
Termine an der Dienststelle in Schongau, Bauerngasse 5, 86956 Schongau, 2. Stock / Zimmer 207 / Rückwärtiger Eingang nur nach telefonischer Vereinbarung statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Abweichungen in der Erreichbarkeit kommen.
Kontakt
- TerminvereinbarungFrau RohmMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1609Frau StaltmayerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1579
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