Gefahrgutbeförderung: Fahrwegbestimmung beantragen

Für die Beförderung von bestimmten gefährlichen Gütern im Straßenverkehr (außerhalb von Autobahnen) wird eine Fahrwegbestimmung nach § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) benötigt.

Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.

Links

Kontakt

Frau  Feldl
stellv. Sachbereichsleiterin
Telefon:+49 881 681 1403

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Verkehrswesen

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1403
Fax: +49 881 681 2495

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.