Gewässer - Benutzung, Unterhaltung und Aufsicht

Gewässer werden in Ordnung eingeteilt. Die oberirdischen Gewässer - mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers - werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in:

  • Gewässer erster Ordnung:
    die Bundeswasserstraßen und die im "Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung" aufgeführten Gewässer (s. Anlage 1 des Bayerischen Wassergesetzes) - Beispiele im Landkreis WM-SOG: Lech, Osterseen
  • Gewässer zweiter Ordnung:
    Gewässer, die im "Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung" eingetragen sind
  • Gewässer dritter Ordnung:
    alle anderen Gewässer

Merkblatt

Links

Kontakt

Herr  Mühlegger
Sachbereichsleiter
Telefon:+49 8861 211 3339
Frau  Christner
Mitarbeiterin
Telefon:+49 8861 211 3325
Herr  Fendt
Mitarbeiter
Telefon:+49 8861 211 3326

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Wasserrecht

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3339
Fax: +49 8861 211 4350

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