Maßnahmen im Straßenverkehr

Neben den "klassischen" Zulassungsvorgängen am Schalter sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Zulassungsteams auch Ihre Ansprechpartner für die sog. Maßnahmen im Straßenverkehr.

Unter Maßnahmen im Straßenverkehr sind Verwaltungsmaßnahmen zu verstehen, zu deren Einleitung die Zulassungsbehörden mittels gesetzlicher Vorgaben zwingend verpflichtet sind. Diese rechtlichen Vorgaben verfolgen den Hintergrund, die allgemeine Verkehrssicherheit der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge zu gewährleisten.

Gründe für die Einleitung einer solchen Maßnahme können

  • eine abgelaufene Hauptuntersuchung,
  • Fahrzeugmängel,
  • fehlender Versicherungsschutz,
  • nicht geänderte Halter- und/oder Fahrzeugdaten oder
  • Steuerrückstände

sein.

Aufgaben / Dienstleistungen

Entstehende Kosten

Maßnahmen im Straßenverkehr sind immer mit Gebühren für den Fahrzeughalter verbunden.

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Zulassungsstelle Weilheim

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1406
Fax: +49 881 681 2416

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Zulassungsstelle Schongau

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3379
Fax: +49 8861 211 4300

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