Pflegschaft

Die Pflegschaft stellt neben der Vormundschaft eine Form der gesetzlichen Vertretung für Minderjährige und z. T. auch für Volljährige dar. 

Pflegschaften sind abweichend von der Vormundschaft gesetzliche Vertretungen nur für einen Teil der elterlichen Sorge, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Solche Pflegschaften werden im Allgemeinen als Ergänzungspflegschaft bezeichnet.

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    Telefon:+49 8861 211 3115
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    Telefon:+49 881 681 1147
    Frau  Stiglmair
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1293

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Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

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86956 Schongau
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Fax: +49 8861 211 4210

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

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Pütrichstraße 10
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1339
Fax: +49 881 681 2297

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