Sb. 34.1 - Unterbringung und Bezirksbetreuung

In Bayern wird unterschieden zwischen einer zentralen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) durch die (Bezirks-)Regierung und einer dezentralen Unterbringung durch das staatliche Landratsamt.

Gemeinschaftsunterkünfte werden direkt von der Regierung von Oberbayern betrieben und verwaltet.
Die Regierung von Oberbayern betreibt im Landkreis Weilheim-Schongau mehrere Gemeinschaftsunterkünfte.

Die weiteren dem Landratsamt Weilheim-Schongau zugewiesenen Asylbewerber(innen) sind dezentral untergebracht.
Für die dezentrale Unterbringung ist das staatliche Landratsamt Weilheim-Schongau zuständig.

Daher sucht das Sachgebiet 34 - Gebäudeverwaltung geeignete Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten und ist Ansprechpartner für potentielle und bestehende Vermieter/Verpächter.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Aufgaben / Dienstleistungen" unter "Anmietung von Wohnraum für Asylbewerber(innen)".

Aufgaben / Dienstleistungen

Kontakt

  • Leitung des Sachbereichs 34.1
    Herr  Dürr
    stellv. SachgebietsleiterSachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1650

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Unterbringung und Bezirksbetreuung

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1643
Fax: +49 881 681 2499

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