In Bayern wird unterschieden zwischen einer zentralen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) durch die (Bezirks-)Regierung und einer dezentralen Unterbringung durch das staatliche Landratsamt.
Gemeinschaftsunterkünfte werden direkt von der Regierung von Oberbayern betrieben und verwaltet.
Die Regierung von Oberbayern betreibt im Landkreis Weilheim-Schongau mehrere Gemeinschaftsunterkünfte.
Die weiteren dem Landratsamt Weilheim-Schongau zugewiesenen Asylbewerber(innen) sind dezentral untergebracht.
Für die dezentrale Unterbringung ist das staatliche Landratsamt Weilheim-Schongau zuständig.
Daher sucht der Fachbereich 33.21 - Liegenschaften (Gebäudeverwaltung der Ausländerbehörde) geeignete Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern und ist Ansprechpartner für potentielle und bestehende Vermieter.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Aufgaben / Dienstleistungen" unter "Anmietung von Wohnraum für Asylbewerber(innen)".
Aufgaben / Dienstleistungen
Kontakt
- Leitung des Sachbereichs 34.1Herr Dürrstellv. SachgebietsleiterSachbereichsleiterTelefon:+49 881 681 1650Herr Kriesmairstellv. SachbereichsleiterTelefon:+49 881 681 1659