Sb. 51.1 - Lebensmittelüberwachung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen und dadurch ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen.

Primär ist in der EU der Lebensmittelunternehmer (z. B. ein Hersteller oder Importeur von Lebensmitteln) für die Sicherheit der von ihm in den Verkehr gebrachten Lebensmittel selbst verantwortlich.

Die Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig stichprobenweise die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen durch den Lebensmittelunternehmer (Bedarfsgegenstände sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt). Dazu führen wir u. a. regelmäßig Betriebskontrollen durch, entnehmen Proben und untersuchen diese.

Hierbei werden insbesondere folgende Betriebsarten kontrolliert:

  • Betriebe, die Lebensmittel herstellen
  • Gaststätten, Imbisse und Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung
  • Lebensmittelgroß- und Einzelhandel sowie Importeure
  • Wochenmärkte
  • Vereinsfeste

Neben den Betriebskontrollen gehört die Entnahme von Lebensmittelproben zu unseren Kernaufgaben. Nach der Entnahme durch einen Lebensmittelüberwachungsbeamten werden die Proben an das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) verbracht und dort untersucht.

Gesetzliche Grundlagen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind verschiedene EU-Verordnungen (insbesondere die Basisverordnung VO (EG) Nr. 178/2002), das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) sowie weitere Gesetze, Verordnungen und Vorschriften auf Bundesebene und in Bayern

Räumliche Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbeamten

Die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbeamten des Landkreises ist nach Gemeinden geregelt. Unter Kontakt finden Sie, wer in Ihrer Gemeinde zuständig ist. Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.

Merkblatt

Links

Kontakt

  • Vorzimmer / Anmeldung
    Frau  Eglseder
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1503
    Frau  Halfen
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1502
  • Altenstadt
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Antdorf
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Bernbeuren
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Bernried
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Böbing
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Burggen
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Eberfing
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Eglfing
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Habach
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Hohenfurch
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Hohenpeißenberg
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Huglfing
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Iffeldorf
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Ingenried
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Oberhausen
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Obersöchering
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Pähl
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Peißenberg
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Peiting
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Penzberg
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Polling
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Prem
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Raisting
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Rottenbuch
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Schongau
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Schwabbruck
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Schwabsoien
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Seeshaupt
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Sindelsdorf
    Herr  Walther
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1778
  • Steingaden
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350
  • Weilheim i. OB
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Wessobrunn
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Wielenbach
    Herr  Stier
    Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1508
  • Wildsteig
    Herr  Glöck
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 3350

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Verbraucherschutz

Adresse in Google Maps anzeigen
Münchener Str. 1
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2599

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