Schießerlaubnis beantragen

Diese Erlaubnis ist zu beantragen, sofern Sie beabsichtigen einen Kugelschuss außerhalb einer zugelassenen Schießstätte vorzunehmen.

Diese wird unter anderem benötigt, wenn ganzjährig im Freien gehaltenes Weiderind oder im Gehege lebendes Farmwild durch Kugelschuss getötet werden soll.

Weitere Bedürfnisgründe zur Erteilung einer Schießerlaubnis können auch im Bereich der Brauchtumspflege vorliegen.

Alle näheren Informationen erhalten Sie telefonisch bei uns. Die erforderlichen Unterlagen sind aus dem Antragsformular ersichtlich.

 

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten

Formulare

Links

Kontakt

Frau  Brugger
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1194

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ordnungsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2298

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