Sprengstoffrecht

Um mit Schwarzpulver sowie sonstigem Treibladungspulver umgehen zu dürfen, ist die Beantragung einer Sprengstofferlaubnis notwendig.

Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang und die Vollendung des 21. Lebensjahres.

Aufgaben / Dienstleistungen

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Herr  Ecker
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1125

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ordnungsamt

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Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2298

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