Auch für das Jagdjahr 2018/2019 wird die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die zur Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € gewährt. Die Auszahlung an den Jagdausübungsberechtigten (Revierinhaber) erfolgt über den Landesjagdverband Bayern e.V. (BJV) und ist unabhängig von einer Mitgliedschaft beim BJV. Zur Antragstellung ist eine, von der unteren Jagdbehörde bestätigte, Kopie der Streckenliste notwendig.
Den Erstattungsantrag mit Eigenerklärung kann bis zum 15.05.2019 für das Jagdjahr 2018/2019 zusammen mit der Kopie der bestätigten Streckenliste beim BJV eingereicht werden.
Den Erstattungsantrag mit Eigenerklärung finden Sie unter der Kategorie Formulare oder auf der Homepage des Bayerischen Jagdverbandes (www.jagd-bayern.de, Formulare, jagdliche Praxis).