Reisen mit Pferden / Transport von Pferden
Für den Transport von Equiden (Pferde, Esel, Mulis etc) innerhalb Deutschlands ist das Mitführen des Equidenpasses ausreichend. Für Transporte innerhalb der EU – also über die Landesgrenze hinaus - benötigen Sie zusätzlich ein Gesundheitszeugnis. Hierfür ist eine Kontrolle der Tiergesundheit und der Tieridentität am Ort der Pferdehaltung durch einen Amtstierarzt nötig. Diese Kontrolle muss innerhalb eines Zeitraumes von 48 Stunden vor dem geplanten Transport durchgeführt werden.Zusätzlich muss der Versand- sowie der Bestimmungsort des Pferdes (also Start und Ziel der Reise) in der sog. TRACES-Datenbank als gültige Haltungseinrichtung für Pferde hinterlegt sein. Auch der Transporteur bzw. das Transportunternehmen muss in dieser Datenbank gültig als solches existieren. ACHTUNG: Das gilt auch für PRIVATE Transportunternehmer (Pferdebesitzer fährt selbst).
Setzen Sie sich hierzu bitte unbedingt rechtzeitig mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt in Verbindung. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen (Wohn-)Sitz des Transportunternehmers bzw. der Haltungseinrichtung am Zielort.
Das Formular zum Antrag einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung finden Sie unten im Abschnitt Formulare.
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor dem geplanten Transport zu stellen. Sobald ihr Antrag bei uns eingegangen ist, setzen wir uns bzgl. eines Vor-Ort-Termins mit Ihnen in Verbindung. Das ausgestellte Zeugnis hat i.d.R. eine Gültigkeit von 10 Tagen.
Hinweis: Beachten Sie auch weitere Anforderungen bspw. des Haltungsbetriebes am Zielort oder des Turnierveranstalters, die über die Angaben im amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses hinausgehen. Für benötigte weitere Untersuchungen (bspw. EHV1) kontaktieren sie ihren betreuenden praktischen Tierarzt.
Hinweis zum Transport außerhalb der EU: Soll das Tier die EU verlassen und in ein sogenanntes Drittland einreisen, sind zusätzlich die Bedingungen und Attestformulare der Empfängerstaaten zu beachten. Informationen hierzu sind bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen. Ggf. können weitere Labor-Untersuchungen notwendig sein, wir empfehlen daher Transporte in Drittstaaten rechtzeitig zu planen und bei uns anzumelden. Weiter sind die Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.
Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen:
E-Mail-Kontakt
Tel.: 0881 681 1502/-1503
Fax: 0881 681 2599