Ukraine Hilfe: Informationen u. Antrag f. ukrainische Flüchtlinge auf Erteilung Aufenthaltserlaubnis

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Telefon: 0881/681-1438
E-Mail: auslaenderamt@lra-wm.bayern.de

Aufgrund eines sehr hohen Arbeitsaufkommens sind die Sachbearbeiter nur zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Montag - Freitag    10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 15:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzl. 16:00 - 18:00 Uhr


Infolrmationen fuer gefluechtete ukrainische Buerger2


 Antrag für ukrainische Flüchtlinge auf Aufenthaltserlaubnis


Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.


Formulare

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82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1438
Fax: +49 881 681 2498

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