Natur- und Artenschutzrecht
Wir sind zuständig für Fragen
- des Natur- und Landschaftsschutzes,
- der Landschaftspflege, aber auch
- des Biotop- und Artenschutzes.
Als „Anwalt der Natur“ vertreten wir in Rechtsfragen und im Rahmen diverser Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren die Interessen der Tier- und Pflanzenwelt.
Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit unseren Fachleuten im Sachbereich 41.3 - Fachlicher Naturschutz, Gartenkultur zusammen.
Wir treten ein für den Erhalt und die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und tragen so entscheidend bei
- zur Sicherung der biologischen Vielfalt,
- der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich
- der Regenerationsfähigkeit und
- der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter wie auch
- zum Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft als Erholungswert für den Menschen.
Wir stehen ein für die Natur- und Artenvielfalt Bayerns und erhalten die Naturschätze Bayerns für und mit den Menschen, damit unsere Heimat lebens- und liebenswert bleibt.
Wir sind mit unserer Kompetenz für Sie ein zuverlässiger Partner in Sachen Naturschutz und wir schaffen rechtssichere Angebote und Lösungen.
Bekanntmachungen der Umweltschutzverwaltung
Bekanntmachungen / Auslagen zu laufenden umweltschutzrechtlichen Verfahren finden Sie unter Aktuelles - Bekanntmachungen.
Aufgaben / Dienstleistungen
- Abgrabungsrecht: Genehmigung beantragen
- Artenschutzrecht: Anzeige besonders geschützter Arten
- Artenschutzrecht: EG-Bescheinigung beantragen
- Bodenschutzrecht
- Landschaftsbestandteile im Landkreis Weilheim-Schongau
- Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Weilheim-Schongau
- Naturdenkmäler im Landkreis Weilheim-Schongau
- Naturschutzgebiete im Landkreis Weilheim-Schongau
- Naturschutzrecht: Hinweise, Informationen und Beratung
- Naturschutzrecht: Pferdekennzeichen beantragen
- Naturschutzrecht: Zeltlager
- Naturschutzwacht
- Staatl. Abfallrecht: Abfallablagerungen
- Staatl. Abfallrecht: Abfallerzeugernummer beantragen
- Staatl. Abfallrecht: Altkleidersammlungen
- Staatl. Abfallrecht: Bauschuttverwertung im Feld- und Waldwegebau
- Staatl. Abfallrecht: Hinweise und Informationen
- Staatl. Abfallrecht: Informationen zur Entsorgung von Klärschlamm
Kontakt
- Leitung des Sachbereichs 41.1Herr WagnerSachgebietsleiterTelefon:+49 881 681 1251