Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende beantragen

Das Unterhaltsvorschussgesetz soll den Schwierigkeiten begegnen, die alleinstehenden Elternteilen und ihren Kindern entstehen, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt,
  • sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht,
  • sich hierzu nicht oder nicht in hinreichendem Maße in der Lage sieht oder
  • verstorben ist.

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    Telefon:+49 8861 211 3150
  • Buchst. B (Familienname Kind)
    Frau  Haslauer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3147
    Mo und Do: vormittags
  • Buchst. C (Familienname Kind)
    Frau  Hofmann
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3150
  • Buchst. D - F (Familienname Kind)
    Frau  Hummel
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3118
    Mo und Fr: vormittags
  • Buchst. G - H (Familienname Kind)
    Frau  Schönfelder-Sautter
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3163
  • Buchst. I (Familienname Kind)
    Frau  Hummel
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3118
    Mo und Fr: vormittags
  • Buchst. J (Familienname Kind)
    Frau  Haslauer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3147
    Mo und Do: vormittags
  • Buchst. K (Familienname Kind)
    Frau  Schönfelder-Sautter
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3163
  • Buchst. L - M (Familienname Kind)
    Frau  Rohrbach
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  • Buchst. N - P (Familienname Kind)
    Frau  Hofmann
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3150
  • Buchst. Q (Familienname Kind)
    Frau  Rohrbach
    Mitarbeiterin
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  • Buchst. R (Familienname Kind)
    Frau  Hummel
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3118
    Mo und Fr: vormittags
  • Buchst. S - T (Familienname Kind)
    Frau  Haberstock
    Mitarbeiterin
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    Mo, Di, Do: nachmittags, Fr: vormittags
  • Buchst. U (Familienname Kind)
    Frau  Rohrbach
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3153
  • Buchst. V - Y (Familienname Kind)
    Frau  Hofmann
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3150
  • Buchst. Z (Familienname Kind)
    Frau  Rohrbach
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3153
  • Rückforderungen, Widersprüche, Klagen etc.
    Frau  Haberstock
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3156
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    Frau  Rohrbach
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3153

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familie

Adresse in Google Maps anzeigen
Schloßplatz 1
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3125
Fax: +49 8861 211 4210

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