Sportförderung: Vereinspauschale

Der Freistaat Bayern gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen.

Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 1. März 2024. Für die Einhaltung des Stichtags ist das Datum des Poststempels entscheidend.

Digitalisierung der Vereinspauschale

Sie können den Antrag zur Gewährung der Vereinspauschale auch in digitaler Form online einreichen. Hierzu ist eine Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Sie können zwischen folgenden Methoden zur Authentifizierung wählen:
  • Softwarezertifikat authega
  • eID-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels
  • Elster-Zertifikat (Unternehmenskonto)
Alle vorzulegenden Dokumente (Lizenzen, Erklärungen etc.) können hochgeladen werden.
Vor dem Absenden des Antrags können Sie den Antrag als PDF-Dokument für die eigenen Unterlagen herunterladen.

Die ausgefüllten Onlineanträge/-formulare werden über den Übermittlungsweg „Basisdienst Digitaler Antrag“ (BDA) an die Virtuelle Poststelle Bayern (VPS) übermittelt. Die Anträge sind damit für das Landratsamt abrufbar und gelten als eingereicht.

Den Link zum Online-Antrag finden Sie unten im Abschnitt Formulare.

Hinweis: Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.

Berechnung der exakten Höhe des allgemeinen Energiepreiszuschusses und Verrechnung mit der Vereinspauschale 2024

Alle Vereine, die im Jahr 2023 einen Energiepreiszuschuss erhalten haben, müssen bis spätestens 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis über die tatsächlich entstandenen Energiepreiskosten (Vergleich 2021 mit 2023) vorlegen. Dazu muss beim Landratsamt der Verwendungsnachweis und ein Nachweis der Energiepreisausgaben eingereicht werden. Die Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis finden Sie unter Merkblatt.
Der Verwendungsnachweis kann direkt beim Kommunalamt angefordert werden oder ist über den Link des Bayer. Staatsministeriums (s. unten) abrufbar.
Sollten die Unterlagen bis zu o.g. Termin nicht vorliegen, muss der ausgezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen werden.

Bei Rückfragen können sie sich gerne an die Sachbearbeiter (siehe Kontakt im rechten Rand) telefonisch oder per E-Mail (kommunalamt@lra-wm.bayern.de) wenden.

Formulare

Merkblatt

Links

Kontakt

Herr  Soyer
stellv. Sachgebietsleiter
Telefon:+49 881 681 1254
Frau  Stork
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1121

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Kommunalamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2384

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