Möchten Sie ein Kraftfahrzeug, das bereits auf Ihren Namen im Zulassungsbezirk Weilheim-Schongau zugelassen war, erneut zulassen, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Mit dem Zeitpunkt der Fahrzeug-Wiederzulassung beginnen die Steuerpflicht (Kfz.-Steuer) und Versicherungpflicht (Kfz.-Haftplicht) für das Kraftfahrzeug erneut.
Online-Zulassungsbehörde
Eine Wiederzulassung können Sie auch online und bequem von zu Hause aus über unser Bürgerserviceportal erledigen:Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für natürliche Personen Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für juristische Personen |
Voraussetzungen
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Zulassungsvoraussetzungen".
Im Falle der Online-Wiederzulassung über unser Bürgerserviceportal finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen in dem dort veröffentlichten Dokument "Voraussetzungen Fahrzeug-Wiederzulassung".
Formulare
Merkblatt
Links
Kontakt
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- Zulassungsstelle WeilheimFrau AbrahamMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1415Frau BaurMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1408Frau BlümlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1414Frau BritzgerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1416Frau DaisenbergerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1407Frau FeiglMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1410Frau GrunewaldMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1413Frau HeppMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1414Frau MüllerMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1802Frau SchleichMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1411Frau StichMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1405