Sb. 31.1 - Zulassungswesen

Ohne vorherige Terminvereinbarung kann es evtl. zu längeren Wartezeiten kommen bzw. ist bei sehr hohem Besucheraufkommen die Bearbeitung Ihres Anliegens an entsprechendem Tag nicht möglich. Es wird daher dringend empfohlen, unter folgendem Button einen Termin zu vereinbaren.
Online-Terminvergabe

Kfz.-Zulassungsstelle Weilheim

Montag:07.30 Uhr - 15.30 Uhr (Annahmeschluss)
Dienstag:07.30 Uhr - 15.30 Uhr (Annahmeschluss)
Mittwoch:08.00 Uhr - 12.30 Uhr (Annahmeschluss)
Donnerstag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr (Annahmeschluss)
13.00 Uhr - 17.45 Uhr (Annahmeschluss)
Freitag:08.00 Uhr - 12.15 Uhr (Annahmeschluss)

Kfz.-Zulassungsstelle Schongau

Montag:08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss)
Dienstag:08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss)
14.00 Uhr - 15.45 Uhr (Annahmeschluss)
Mittwoch:08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss)
Donnerstag:08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss)
14.00 Uhr - 17.45 Uhr (Annahmeschluss)
Freitag:08.00 Uhr - 11.45 Uhr (Annahmeschluss)

Am Landratsamt Weilheim-Schongau sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstellen an zwei Standorten für Sie da. Während der Öffnungszeiten können Sie dort sämtliche Schaltervorgänge erledigen, wie etwa:

  • Zulassungen (z.B. Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen auf den gleichen Halter, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennezichen etc.),
  • Änderungen (Umkennzeichnungen, Saisonkennzeichen, Historisches Kennzeichen, technische Änderungen),
  • die Außerbetriebssetzung oder
  • den Ersatz von Fahrzeugpapieren und/oder amtl. Kennzeichen

Online-Zulassungsbehörde

Einige Zulassungsvorgänge können Sie auch online und bequem von zu Hause aus über unser Bürgerserviceportal erledigen:
  • Neuzulassung 
  • Tageszulassung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung
  • Adressänderung
  • Außerbetriebsetzung
-> Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für natürliche Personen
-> Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für juristische Personen

Aufgaben / Dienstleistungen

Notwendige Unterlagen

Die erfordlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Zulassungsunterlagen".

Entstehende Kosten

Die Kosten variieren je nach Zulassungsvorgang und sind sofort vor Ort entweder

  • bar am Kassenautomat oder
  • bequem, schnell und sicher direkt am Schalter per EC-Karte

zu bezahlen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Formulare

Merkblatt

Links

Kontakt

  • Leitung des Sachbereichs 31.1
    Frau  Abraham
    Sachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1415

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Zulassungsstelle Weilheim

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1406
Fax: +49 881 681 2416

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Zulassungsstelle Schongau

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3379
Fax: +49 8861 211 4300

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