Wir beraten, begleiten und planen die Weiterentwicklung der Kindertagespflege.
Wir beraten und unterstützen die Städte, Gemeinden zu den Themenbereichen
Kindertagespflege und Großtagespflege.
Hauptaufgabe der Kindertagespflegefachberatung /-fachaufsicht ist es, ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Kindertagespflegepersonen im Landkreis zu gewährleisten.
Dies beinhaltet im Einzelnen
- Beratungs- und Informationsstelle für potentielle Kindertagespflegepersonen
- Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
- Überprüfung der Voraussetzungen zur Pflegeerlaubnis
- Beratung der Eltern und Vermittlung in eine geeignete Betreuungsform
- Pädagogische und fachliche Begleitung der Kindertagespflegestellen
- Entwicklung von tragfähigen Konzepten zur Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege
- Überprüfung und Begleitung von Großtagespflegestellen
Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege
Der Landkreis Weilheim-Schongau stellt den Kindertagespflegepersonen und den Familien eine Ersatzbetreuung zur Verfügung. Die Ersatzbetreuung wird von einer erfahrenen Kindertagespflegeperson angeboten. Es ist kein verpflichtendes Angebot und die Ersatzbetreuung ist für die Eltern kostenlos.
Das individuelle Vertretungskonzept wird in Anspruch genommen, wenn die reguläre Kindertagespflegeperson aus gesundheitlichen oder anderen nicht geplanten Gründen ausfällt. Die Ersatzbetreuungskraft übernimmt in den o. g. Fällen vertretungsweise die Betreuung.
Grundlegend ist das Schaffen von Bindung, Beziehung und Vertrauen wesentlich für eine gelingende Ersatzbetreuung. Es bedarf einer schrittweisen und behutsamen Eingewöhnung die durch regelmäßige Kontaktpflegebesuche stattfindet. Die Ausgestaltung der Ersatzbetreuung wird auf den Betreuungsbedarf der Familien, der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt.