Sobald sich Daten des aktuellen Halters eines Kraftfahrzeuges ändern, sind Sie als bisheriger bzw. neuer Halter verpflichtet, die im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten bei der Kfz.-Zulassungsstelle aktualisieren zu lassen. Gründe für eine solche Änderung sind beispielsweise:
- ein Wechsel des Wohnortes oder Betriebssitzes (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Zulassungsbezirkes!)
- eine Namensänderung (z.B. aufgrund einer Heirat) oder
- ein Fahrzeugkauf bzw. eine Fahrzeugschenkung
Wenn Sie sich als neuer Halter eines Fahrzeuges eintragen lassen und dieses damit auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine sog. Umschreibung (sowohl innerhalb des Zulassungsbezirkes als auch außerhalb - d.h. von einem anderen Zulassungsbezirk kommend).
Bei einem Wechsel des Wohnortes oder Betriebssitzes ohne Halterwechsel spricht man von einer Adressänderung.
Nach einer Namensänderung - z.B. in Folge Ihrer Heirat - beantragen Sie zur Aktualisierung des Zentralen Fahrzeugregisters eine Namensänderung.
Online-Zulassungsbehörde
Eine Umschreibung oder Adressänderung können Sie auch online und bequem von zu Hause aus über unser Bürgerserviceportal erledigen:Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für natürliche Personen Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für juristische Personen |
Notwendige Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Zulassungsunterlagen".Formulare
Merkblatt
Links
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- Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung BayernPortal
- Online-Zulassungsbehörde Bürgerservice-Portal des Landratsamtes Weilheim-Schongau
- Wunschkennzeichen - Online Onlineportal zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens