Wasserrechtliche Zulassung Moor-Renaturierung

Moore zählen zu den kostbarsten und schönsten Lebensräumen Bayerns. Zugleich sind sie für die Artenvielfalt sowie den Hochwasser- und Klimaschutz in unserem Land von unschätzbarem Wert.
Der Landkreis Weilheim gehört mit etwa 17.000 ha Moorfläche zu den beiden moorreichsten Landkreisen Bayerns. Die Moorrenaturierung ist deshalb eine wichtige Aufgabe.

Mit der Renaturierung von Mooren sind auch verschiedene, zulassungspflichtige wasserrechtliche Tatbestände verbunden. So wird im Zuge der Wiedervernässung oftmals Grundwasser aufgeschlossen, was aus wasserrechtlicher Sicht eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 WHG darstellt, welche einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG bedarf.

Weiter werden Wasserflächen neu geschaffen. Dies stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar, für welchen eine Plangenehmigung nach § 68 WHG erforderlich ist.

Sowohl wasserrechtliche Erlaubnis wie auch Plangenehmigung sind unter Vorlage abgestimmter Antragsunterlagen zu beantragen. Vor Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis/Plangenehmigung führt der Sachbereich 41.4 -Wasserrecht- ein entsprechendes Anhörungsverfahren (Sternverfahren) durch.

Weitere Informationen zum Thema Moorrenaturierung finden Sie auf der Seite des fachlichen Naturschutzes: Moorrenaturierung als Klimaschutzmaßnahme.


Formulare

Kontakt

Herr  Fendt
Mitarbeiter
Telefon:+49 8861 211 3326

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Wasserrecht

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3339
Fax: +49 8861 211 4350

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.