Die Außerbetriebsetzung - auch als Fahrzeug-Abmeldung bekannt - beendet die Zulassung eines Kraftfahrzeuges.
Mit dem Zeitpunkt der Fahrzeug-Abmeldung enden die Steuerpflicht (Kfz.-Steuer) und die Versicherungspflicht (Kfz.-Haftpflicht) für das Kraftfahrzeug.
Die Außerbetriebsetzung Ihres angemeldeten Fahrzeuges können Sie an jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland vornehmen.
Online-Zulassungsbehörde
Unter bestimmten Umständen ist auch eine Online-Abmeldung möglich. Den Zugang sowie weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Bürgerserviceportal:| Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für natürliche Personen Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für juristische Personen |
Voraussetzungen
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Zulassungsunterlagen"
Für die Online-Fahrzeug-Abmeldung benötigen Sie zwingend
- die Kfz.-Kennzeichen mit den neuen freilegbaren Sicherheitscodes und
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ebenfalls mit den neuen freilegbaren Sicherheitscodes.