Das Gesundheitsamt Weilheim-Schongau erstellt gesetzlich vorgeschriebene amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse für Behörden, Gerichte sowie andere öffentlich-rechtliche Institutionen. Diese Begutachtungen dienen der objektiven medizinischen Einschätzung in verschiedenen Lebenslagen und Entscheidungsprozessen.
Wann ist eine amtsärztliche Begutachtung erforderlich?
Eine amtsärztliche Untersuchung kann unter anderem in folgenden Fällen notwendig sein:
- Asyl- und Ausländerangelegenheiten
- Begutachtung im Rahmen einer behördlich angeordneten Unterbringung
- Beurteilung der Dienstfähigkeit
- Einstellung in ein Beamtenverhältnis
- Feststellung der Notwendigkeit einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme (insbesondere bei Beamtinnen und Beamten)
- Kindergeld bei längerer Erkrankung eines volljährigen Kindes
- Nachteilsausgleich für Studierende
- Prüfungsunfähigkeit bei Schülern und Studierenden, sofern ein amtsärztliches Attest laut Prüfungsordnung erforderlich ist
- Schulfähigkeit von Kindern
- Zulassung zum Vorbereitungsdienst (z. B. Lehramt)
Voraussetzungen für eine Untersuchung
- Der Hauptwohnsitz der zu begutachtenden Person muss im Landkreis Weilheim-Schongau liegen.
- Ort der Schule, bei Prüfungsverhinderung, ist im Landkreis Weilheim-Schongau
- Die Untersuchung erfolgt ausschließlich auf Antrag einer berechtigten Stelle (z. B. Behörde, Gericht, Schule).
Falls Sie aus einem der oben genannten Gründe ein amtsärztliches Gutachten benötigen, schreiben Sie uns Ihre Anfrage bitte unter gesundheitsamt@lra-wm.bayern.de unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Telefonnummer) und fügen Sie diesem Anschreiben ggf. Ihren Untersuchungsauftrag an.