Abfallentsorgung - Informationen zur Anschlusspflicht

Jeder Grundstückseigentümer ist nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Weilheim-Schongau anzuschließen und die für die Gebührenerhebung und -berechnung maßgeblichen Umstände mitzuteilen.

Die Anschlusspflicht wird erfüllt, wenn auf jedem Grundstück jederzeit in ausreichender Anzahl Restmüllgefäße vorhanden sind.

Ein Restmüllgefäß ist nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau auf jedem Grundstück vorzuhalten.

Grundsätzlich ist auch die Biotonne vorzuhalten, es sei denn, es findet eine Eigenkompostierung statt.

» zusätzliche Informationen zu Rückgabe, Abholung und Tonnentausch

Links

Kontakt

Frau  Bauer
Sachbereichsleiterin
Telefon:+49 881 681 1380

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Kommunale Abfallwirtschaft

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10 a RGB
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1380
Fax: +49 881 681 2393

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