Kehrbezirke im Landkreis Weilheim-Schongau

Gesetz über das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Seit dem 01.01.2013 gilt im Schornsteinfegerwesen folgendes:

Ab dem Jahreswechsel dürfen neben den Bezirkskaminkehrermeistern, den zugelassenen Schornsteinfegern aus dem EU-Ausland auch andere Betriebe mit Zusatzqualifikation prüfen, messen und kehren. Diese Arbeiten werden entsprechend dem Auftrag des Hauseigentümers durchgeführt.

Der bisherige Bezirkskaminkehrermeister heißt nun bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger. Er ist nach wie vor an den Kehrbezirk gebunden und führt in diesem die staatlichen Aufgaben (insbesondere Feuerstättenschau, Bauabnahmen, Errichtung neuer Feuerungsanlagen) durch und kontrolliert, ob der Eigentümer die im Feuerstättenbescheid festgelegten Kaminkehrerarbeiten fristgerecht durchführen lässt.

Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie über die Schornsteinfegersuche auf der Internetseite des Landesinnungsverbands für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk ermitteln.


Merkblatt

Links

Kontakt

Frau  Wagner
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1243

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ordnungsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Fax: +49 881 681 2298

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