Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Form der Diskriminierung und verletzt die Würde der betroffenen Personen. Sie umfasst unerwünschte verbale, nonverbale oder körperliche Verhaltensweisen sexueller Natur und ist gesetzlich verboten.
Betroffene sind nicht verpflichtet, dies hinzunehmen, und haben Anspruch auf Schutz, Unterstützung sowie eine vertrauliche Beratung. Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden.

Weitere Informationen dazu, was als sexuelle Belästigung gilt, und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, finden Sie unter dem Reiter „Merkblatt“. Dort stehen Ihnen Informationen, auch in Leichter Sprache, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Verfügung.


Merkblatt

Kontakt

Frau  Ruß
Gleichstellungsbeauftragte
Telefon:+49 881 681 1680

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Gleichstellungsstelle

Adresse in Google Maps anzeigen
Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2353

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