Aufforderung zum Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unterliegen alle zugelassenen Kraftfahrzeuge der Pflicht zur regelmäßigen Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU).

Von Seiten der Polizei ergeht an die Zulassungsstelle eine Mitteilung, wenn Sie die gesetzliche Frist zur Durchführung der Hauptuntersuchung überschritten haben. Die Zulassungsstelle wird Sie dann zur Durchführung einer aktuell gültigen Hauptuntersuchung aufforderung und den Nachweis darüber bis zu einem gesetzten Termin einfordern.

Sollten Sie als Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist die Zulassungsstelle verpflichtet gem. § 5 FZV Zwangsmaßnahmen einzuleiten und - sofern nach wie vor keine aktuell gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen worden ist - schlußendlich eine Betriebsuntersagung für das Fahrzeug auszusprechen.

Setzten Sie sich daher bei Fragen oder zur Besprechung des weiteren Vorgehens mit der bzw. dem im Schreiben genannten Sachbearbeiter(in) in Verbindung.

Entstehende Kosten

Maßnahmen im Straßenverkehr sind immer mit Gebühren für den Fahrzeughalter verbunden.

Kontakt

Frau  Abraham
Sachbereichsleiterin
Telefon:+49 881 681 1415
Zulassungsstelle Schongau
Allgemeiner Kontakt
Telefon:+49 8861 211 3379
Zulassungsstelle Weilheim
Allgemeiner Kontakt
Telefon:+49 881 681 1406

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Zulassungsstelle Weilheim

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1406
Fax: +49 881 681 2416

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Zulassungsstelle Schongau

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Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3379
Fax: +49 8861 211 4300

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