Stand: 16.12.2025
Aktuell besteht für den Landkreis Weilheim-Schongau keine Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel.
Allgemeinverfügung hinsichtlich der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe für den Landkreis Weilheim-Schongau vom 20.10.2022 (nach wie vor gültig):
Zur Allgemeinverfügung Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe
Sachverhalt zum aktuellen Geschehen
Anfang Oktober 2025 kam es in Bayern zum ersten Geflügelpestausbruch in diesem Herbst. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte am 11.10.2025 den Nachweis von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in einem Nutzgeflügelbetrieb (Gänse) im Landkreis Dingolfing-Landau. Im November und Anfang Dezember kam es zu fünf weiteren Ausbrüchen in den Landkreisen Straubing-Bogen, Fürstenfeldbruck, Unterallgäu, Aichach-Friedberg und Augsburg-Stadt. Auch hier wurde das Virus vom Subtyp H5N1 am Premer Stausee bei zwei Schwänen nachgewiesen.
Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Haus-geflügelbestände zu minimieren, wird es aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) daher als notwendig erachtet, die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe nach wie vor zu beschränken. Hierzu gibt es unsere nach wie vor gültige Allgemeinverfügung.
Sofern im Rahmen der Seuchenentwicklung/aktueller
Risikobewertungen weitere Maßnahmen erforderlich werden sollten, finden Sie die entsprechenden Vorgaben und Allgemeinverfügungen ebenfalls auf dieser Seite.
Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen aufmerksam. Die Erhöhung von Biosicherheitsmaßnahmen sowie eine erneute Stallpflicht können bei einer Änderung der Seuchenlage auch in der Saison 2025/26 kurzfristig wieder erforderlich werden.
Fundtier-Monitoring und allgemeine Fragen
Sie möchten einen toten Fundvogel melden, haben Fragen zur Biosicherheit in Ihrer Tierhaltung oder benötigen Informationen zur Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit der AI?Das Veterinäramt/Amt für Verbraucherschutz erreichen Sie
während der regulären Öffnungszeiten unter der
Hotline-Nummer 0881- 681 4444.
Weitere Hintergrundinformationen
Für interessierte Bürger und Halter von Nutzgeflügel gibt es eine Vielzahl von Informationsquellen rund um die Aviäre Influenza.
Geflügelpest: Seuchenlage und Bekämpfung in Bayern; LGL
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm
mit Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm
https://www.fli.de/de/publikationen/risikobewertungen/
Eine Risikoeinschätzung zur klassischen Geflügelpest:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00069240/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2025-12-09.pdf
eine qualitative Risikobewertung zur Einschleppung:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00029769/HPAI_Riskobwertung_2020-05-05-bf.pdf
Allgemeine Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung bietet die Informationsbroschüre des LGL Bayern (Stand 10.2021). Die Broschüre fasst die wesentlichen veterinärrechtlichen Vorgaben für Privathaltungen zusammen und soll so Hobby-Hühnerhalter für die grundlegenden Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Tierhaltung sensibilisieren
https://www.lgl.bayern.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht.htm?ID=A%2Bs3RgSTi2SuxGiCv%2FX9Fg%3D%3D
Interessierte Geflügelhalter können auch online eine Risikobewertung (Selbsteinschätzung der Biosicherheit) ihrer eigenen Haltungen durchführen. Die „AI-Risikoampel“ (erstellt und bereitgestellt durch die Uni Vechta, zugänglich über das FLI) erreichen Sie über folgenden Link: https://risikoampel.uni-vechta.de/