Moore zählen zu den kostbarsten und schönsten Lebensräumen Bayerns. Zugleich sind sie für die Artenvielfalt sowie den Hochwasser- und Klimaschutz in unserem Land von unschätzbarem Wert.
Der Landkreis Weilheim gehört mit etwa 17.000 ha Moorfläche zu den beiden moorreichsten Landkreisen Bayerns. Die Moorrenaturierung ist deshalb eine wichtige Aufgabe.
Mit der Renaturierung von Mooren sind auch verschiedene, zulassungspflichtige wasserrechtliche Tatbestände verbunden. So wird im Zuge der Wiedervernässung oftmals Grundwasser aufgeschlossen, was aus wasserrechtlicher Sicht eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 WHG darstellt, welche einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG bedarf.
Weiter werden Wasserflächen neu geschaffen. Dies stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar, für welchen eine Plangenehmigung nach § 68 WHG erforderlich ist.
Sowohl wasserrechtliche Erlaubnis wie auch Plangenehmigung sind unter Vorlage abgestimmter Antragsunterlagen zu beantragen. Vor Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis/Plangenehmigung führt der Sachbereich 41.4 -Wasserrecht- ein entsprechendes Anhörungsverfahren (Sternverfahren) durch.
Weitere Informationen zum Thema Moorrenaturierung finden Sie auf der Seite des fachlichen Naturschutzes: Moorrenaturierung als Klimaschutzmaßnahme.