Kraftfahrzeuge (z.B. PKW, Motorräder, LKW etc.) dürfen grundsätzlich nur mit einer gültigen Kfz.-Zulassung, während der die Kfz.-Kennzeichen zugeteilt werden, auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Dies dient der Verkehrssicherheit.
Mit dem Zeitpunkt der Anmeldung des Kraftfahrzeuges beginnt die Steuerpflicht (Kfz.-Steuer) sowie die Versicherungspflicht (Kfz.-Haftpflicht) für das zugelassene Fahrzeug.
Neben der Erfassung aller für die Neuzulassung - auch als Erstzulassung bekannt - erfordlichen Daten wird durch die Kfz.-Zulassungsstelle auch das sog. Erstzulassungsdatum in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Online-Zulassungsbehörde
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Voraussetzungen
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Merkblatt
Links
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- Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung BayernPortal
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