Schulverwaltung

Gemäß Art. 3 Abs. 1 BaySchFG ist der nicht zum Personalaufwand (Art. 2 BaySchFG) gehörende übrige Aufwand Schulaufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Die Schulverwaltung sorgt in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Schulen dafür, dass der notwendige Sachaufwand, der für die Umsetzung der Lehrpläne durch die Lehrkräfte erforderlich ist, bei den Schulen vorhanden ist.

Die Schulverwaltung bereitet die Entscheidungen des Schulausschusses vor.


Links

Kontakt

Frau  Kugler
Sachbereichsleiterin
Telefon:+49 881 681 1257
Frau  Huber
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1486

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau, Schulverwaltung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10a
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2467

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