Versammlungsrecht

Ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel müssen rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann, je nach den Umständen des Einzelfalls, mit Beschränkungen verbunden werden.

Für die Anzeige einer Versammlung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Sofern Sie ein Bürgerkonto mit authega oder dem neuen Personalausweis verwenden, können Sie den Antrag unter folgendem Link komplett elektronisch einreichen. Ein Ausdruck ist dann nicht mehr erforderlich.
    Versammlungsanzeige Online beim BayernPortal
  2. Sofern Sie kein Bürgerkonto verwenden, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Anzeige einer Versammlung:
    • Sie können die Versammlungsanzeige direkt bei uns im Landratsamt, unter nebenstehender Adresse ausfüllen / abgeben.
    • Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Anzeige zuhause auszufüllen und uns diese unterschrieben per E-Mail / Post / Fax zukommen zun lassen.

    Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel
    Anzeige einer sich fortbewegenden Versammlung unter freiem Himmel

Die Anzeigebestätigung erhalten Sie aufgrund der Kurzfristigkeit im Bereich Versammlungen per E-Mail oder Fax.


Formulare

Merkblatt

Links

Kontakt

Herr  Kraus
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1332

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ordnungsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2298

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