Zoneneinteilung sorgt für Änderung des Anspruchs auf kostenfreie Schülerbeförderung
Für alle Eltern, Schülerinnen und Schüler, die eine nicht nächstgelegene Schule besuchen, gibt es zu Jahresbeginn eine gute Nachricht.
Durch den Beitritt des Landkreises Weilheim-Schongau zum MVV hat sich für die Schülerbeförderung eine Änderung des Anspruchs auf kostenfreie Schülerbeförderung durch die neue Zoneneinteilung ergeben.
Schüler, die einen geprüften Anspruch auf die Kostenfreiheit des Schulweges haben, die eine 5. bis 10. Klasse besuchen, eine Entfernung von mehr als 3 km (also 3,01 km aufwärts) zur Schule zurücklegen, derzeit aber nicht die nächstgelegene Schule besuchen, bitten wir um Meldung im Landratsamt, mit Angabe des derzeit genutzten Tickets oder Beförderungsmittels. Die Erstattung der privat gekauften Fahrkarten wird in diesen Konstellationen vorgezogen werden. Im Regelfall beträgt die Erstattung maximal 30,42 € pro Monat, ab Januar 2025.
Meldungen mit Nachweis des Kaufs der Fahrkarte bitte an: schuelerbeforderung@lra-wm.bayern.de