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Stainhartstraße 7
82362 Weilheim
Die Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 findet am 26.09.2021 statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr maßgebliches Gesetzgebungsgremium. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die laut Art. 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt werden. Die Wahlperiode beträgt gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GG vier Jahre.
Insgesamt sind für eine Legislaturperiode von 4 Jahren regulär 598 Sitze im Parlament zu vergeben, wobei die eine Hälfte direkt aus den Wahlkreisen besetzt wird (Direktmandate), die andere Hälfte aus den Kandidatenlisten der Parteien (Listenmandate). Entsprechend hat jeder Wähler zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
Der Wahlkreis Weilheim hat die Nummer 226 und besteht aus den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau.
Weiterführende Informationen zu Wahlsystem und Wahlgebiet, Wählbarkeit und Wahlteilnahme, Wahlberechtigung und Stimmabgabe, zur Wahldurchführung sowie zu den Ergebnissen vergangener Bundestagswahlen finden Sie hier.
Der Kreiswahlausschuss hat am 30.07.2021 über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 226 Weilheim entschieden. Bis zum Stichtag am 19. Juli 2021, 18:00 Uhr gingen beim Kreiswahlleiter 13 Kreiswahlvorschläge ein, zwölf wurden zugelassen (s. Amtsblatt Nr. 15a vom 06.08.2021).
Stimmzettel für die Wahl zum deutschen Bundestag im Wahlkreis 226 Weilheim am 26. September 2021 - Musterstimmzettel
(Für blinde und stark sehbehinderte Menschen ist aufgrund einer Formatabweichung das Wählen mit Wahlschablone im Wahlkreis 226 Weilheim leider nicht möglich.)
Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters:
Amtsblatt Nr. 3 vom 01.02.2021 -
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. Septemberg 2021 - Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen gemäß § 32 Bundeswahlordnung (BWO)
Amtsblatt Nr. 12a vom 17.06.2021 -
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021; Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen gemäß § 32 Bundeswahlordnung (BWO) – Ergänzung
Amtsblatt Nr. 15a vom 06.08.2021 -
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis 226 Weilheim