Reisen mit Betäubungsmitteln

Sie sind während einer Reise auf Medikamente angewiesen? Bitte beachten Sie die Vorschriften des Reiselandes. Führen Sie Medikamente ein, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, benötigen Sie hierfür eine ärztliche Bescheinigung.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen beträgt maximal 30 Tage. Sie benötigen für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung.

Es wird unterschieden, ob das Land zum Schengener Abkommen gehört oder nicht.

Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?

Im Anschluss muss das Formular vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Dies richtet sich nach dem Landkreis des behandelnden Arztes. 

Wenn sich Ihr Arzt im Landkreis Weilheim-Schongau befindet, sind wir der richtige Ansprechpartner.

Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung des Formulars einen Termin mit uns.

Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 20,00 €. Sie können diese vor Ort per Barzahlung oder EC-Karte bezahlen.

 

Formulare:

Pdf Dokument Bescheinigung

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