Ansprechpartner Kinder und Jugendschutz
Herr Herz
Tel.: +49 881 681 1383
Fax: +49 881 681 2364
Nachricht senden
Landratsamt Weilheim-Schongau
Dienststelle Weilheim
Pütrichstraße 10
82362 Weilheim
Stärken fördern - Gefährdungen begegnen...
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§14 SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz)
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll
Ein Angebot des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist seit über 30 Jahren das Kinderkino.
Den aktuellen Spielplan und noch mehr Infos finden Sie hier:
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens schützen, z.B. durch
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt z.B. fest, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in welchem Umfang arbeiten dürfen und wann Ausnahmeregelungen z.B. für Filmaufnahmen oder Aufführungen möglich sind. Weiterhin wird geregelt, welche Schutzbestimmungen für Jugendliche in festen Arbeitsverhältnissen oder in der Lehre gelten.
Genehmigungen f. Schulpflichtige Kinder u. Jugendliche zur Mitwirkung bei Veranstaltungen
Damit schulpflichtige Kinder und Jugendliche bei Veranstaltungen (z. B. Chorauftritte, Theateraufführungen, Filmaufnahmen) mitwirken können, brauchen Sie für das Gewerbeaufsichtsamt u. a. eine Stellungnahme des Jugendamtes. Das Dokument zur Vorlage beim Gewerbeaufsichtsamt finden Sie hier.
Damit das Amt für Jugend und Familie seine Stellungnahme abgeben kann, benötigt es zur Bearbeitung folgende Unterlagen:
1. Der vollständig ausgefüllte Antrag des Gewerbeaufsichtsamtes mit allen Beiblättern und Unterlagen, die zur Beschreibung der Mitwirkung der Minderjährigen erforderlich sind. Das sind alle 6 Seiten mit folgenden Inhalten:
2. Detaillierte Beschreibung der Mitwirkung des/der Minderjährigen (szenische Beschreibung)
3. Je nach Art der Mitwirkung Text-, Drehbücher, Dreh-, Spiel-, Dispositions-, Auftrittspläne, Fotokataloge, Storyboard o. ä.
Für die Bearbeitung sind zwei Wochen Bearbeitungszeit einzuplanen.
Der Antrag kann auch per Mail an jugendschutz@lra-wm.bayern.de gesendet werden.