Mit dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wurden zwei öffentliche Hilfeleistungen (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) für erwerbsfähige Empfänger zu einem einheitlichen Leistungssystem zusammengeführt. Damit wurde zum 01.05.2005 eine neue Organisationform, die gemeinsame Einrichtung des Landkreises Weilheim-Schongau und der Agentur für Arbeit - zunächst ARGE ab 2011 Jobcenter, als eigene Behörde geschaffen.
Das Jobcenter hat das Ziel, erwerbsfähige Hilfebedürftige
- bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen,
- die Qualifizierung zu verbessern,
- den Lebensunterhalt der erwerbsfähigen Hilfeempfänger und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu sichern sowie ihre Eigenverantwortung zu stützen.
Träger des Jobcenter Weilheim-Schongau sind die Agentur für Arbeit Weilheim und der Landkreis Weilheim-Schongau.
Weitere Informationen des Jobcenter Weilheim-Schongau finden Sie auf www.jobcenter-weilheim-schongau.de.