Corona-Hilfen für Unternehmen

Coronavirus: Informationen für Unternehmen

Das Landratsamt Weilheim-Schongau nimmt die durch das Coronavirus entstandene Problemlage sehr ernst. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung von verfügbaren Informationen offizieller Stellen:

Bericht aus Bund-Länder Treffen am 21.12.2021

Bundeskanzler Scholz hat mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder über die Corona-Lage beraten. Es sei wichtig, abermals zusammenzustehen – und auch in vielen Fällen Distanz zu halten, betonte er. Bund und Länder beschlossen weitere Kontaktbeschränkungen, um die zu erwartende Verbreitung der ansteckenderen Omikron-Variante zu bremsen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Was gilt ab welchem Inzidenzwert?

Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind die wichtigsten inzidenzabhängigen Regelungen auf einen Blick dargestellt:

Aktuelle Infos zum Coronavirus SARS-CoV-2 in Bayern finden Sie hier.

Berichte aus Bund-Länder-Beschlüssen und Kabinettssitzungen

Welche Coronahilfe passt zu mir und meinem Unternehmen?

Die Bundesregierung unterstützt mit einer Vielzahl von Maßnahmen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche sowie Vereine und gemeinnützige Einrichtungen in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation. Finden Sie hier heraus, welche Hilfen für Sie passen.

Hilfe für Händler

Bayern hilft seinen Händlern

Neben den finanziellen Hilfestellungen unterstützt das bayerische Wirtschaftsministerium Einzelhändler und Werbegemeinschaften mit zwei maßnahmenbezogenen Initiativen. Diese werden von ibi research für Einzelhandelsunternehmen und von der CIMA für Werbegemeinschaften unterstützt.

Mehr Infos finden Sie hier.

Übersicht Corona-Hilfen der Bundesregierung

Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie sich über die Überbrückungshilfen I - IV, Überbrückungshilfe III Plus, die Neustarthilfe, die Neustarthilfe Plus sowiie die November- und Dezemberhilfe informieren und Anträge einreichen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten der Bundesregierung finden Sie hier.

Informationen der LfA Förderbank Bayern

Die LfA bietet für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus eine kostenlose Beratung, Darlehens­programme sowie Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen und Bürgschaften der LfA an. Produkte der LfA, die hauptsächlich der Sicherung der Liquidität im Unternehmen angesichts der aktuellen Lage dienen, finden sie hier.

Informationen der KfW

Die KfW kann Unternehmen in der aktuellen Lage mit verschiedenen Krediten kurzfristig helfen, um die Liquidität zu sichern. Kredite sind bei Banken oder Sparkassen zu beantragen.  

Hier finden sie von der KfW zusammengestellte Finanzierungsprogramme für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Lage entsprechend angepasst wurden.

Informationen der Agentur für Arbeit/Kurzarbeit

Um sich über Kurzarbeitergeld (KUG) zu informieren, Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen, finden sie hier auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellte Informationen.

Die bayme vbm (Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie in Bayern) unterstützen in Abstimmung mit den Kammern die Beratung für Unternehmen zur Kurzarbeit. Um Anträge auf Kurzarbeit richtig und korrekt auszufüllen werden Sie hier beraten.

Häufig gestellte Fragen zu den neuesten Verordnungen

Wer darf was? Dürfen Betriebe, Ladengeschäfte, usw. geöffnet haben, betrieben werden bzw. dürfen Dienstleistungen ausgeübt werden? Welche Regelungen gelten für Mischbetriebe? Können Unternehmen, deren Ladengeschäfte zu schließen sind, Kunden zu Hause aufsuchen?

In den eingefügten Links werden viele Fragen beantwortet. Vor allem in der sog. „FAQ Corona-Krise und Wirtschaft“ finden sie die Antworten auf die oben gestellten Fragen:

FAQs des Gesundheitsministeriums

FAQs des Innenministeriums

FAQs der Handwerkskammer

IHK: Corona-Infos für Unternehmer

Schutz- und Hygienekonzept

Die Betreiber von zulässigerweise geöffneten Geschäften/Unternehmen haben ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt hier Hinweise zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Zeiten der Pandemie.

Infektionsschutz bei der Öffnung von Unternehmen – Maskenpflicht:
Auf der Website der IHK finden sie u.a. FAQs zur Maskenpflicht.

FAQs für Handwerksbetriebe:
FAQs für Handwerksbetriebe hat die HWK auf ihrer Website zusammengestellt.
Außerdem finden sie hier spezielle Fragen und Antworten zu Arbeitsschutz-/Hygienemaßnahmen.

Entgeldfortzahlung bei Quarantäne

Bei einem Tätigkeitsverbot laut Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und damit einhergehenden Verdienstausfall ohne dabei krank zu sein, kann grundsätzlich eine Entschädigung erhalten werden. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entschädigungszahlung des Staates voraus zu finanzieren. Die zuständige Regierung erstattet den Arbeitgebern die gezahlten Entschädigungen für ihre Angestellten (§ 56 IfSG).

Bei Selbständigen und Heimarbeitern erfolgt eine unterschiedliche Berechnung auf Basis des Arbeitseinkommens. Den Antrag auf Entschädigung stellen Selbstständige direkt bei der zuständigen Regierung.

Zur Antragstellung für Arbeitgeber und Selbständige bei der Regierung von Oberbayern geht es hier.

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Um eine Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen zu verhindern und eine Fachkräftesicherung zu gewährleisten, haben Arbeitgeber/innen ab sofort die Möglichkeit beim Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ eine Förderung zu beantragen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Auf der Website der Agentur für Arbeit finden Sie Antragsformulare für die Förderung der Ausbildungsplätze.

Informationen des Staatministeriums

Auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sind wichtige Informationen für betroffene Unternehmen veröffentlicht. Vor allem sind Informationen zu finanziellen Unterstützungsangeboten sowie dem Thema Kurzarbeit zu finden: StMWi: Aktuelles zum Coronavirus

Informationen der Bundesministerien

„Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen – Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ haben das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hier bereitgestellt.

Informationen der vbw

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft vbw hat hier einen Service Bereich mit allen wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie eingerichtet.

Informationen der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und der Verband der Sicherheitsingenieure (VDSI) haben die Broschüre „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung“ veröffentlicht. Knapp und übersichtlich finden sie darin Informationen über organisatorische Schutzmaßnahmen.

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Hinweis: Wir informieren hier so gut wie möglich. Es handelt sich um rein informelle Hilfestellungen, nicht aber um rechtliche oder steuerliche Beratungen. Das Landratsamt Weilheim-Schongau erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir versuchen die Informationen so aktuell wie möglich zu halten, geben hierfür aber keine Gewähr.

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