Die Dokumentenausgabebox ermöglicht es Ihnen, während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung ihre Ausweisdokumente schnell und unkompliziert bei der Ausländerbehörde in Weilheim abzuholen.
| Standort: | 82362 Weilheim, Stainhartstraße 7, Erdgeschoss |
| Abholzeiten: |
Montag - Mittwoch von 7:15 - 16:00 Uhr |
Die Nutzung der Dokumentenausgabebox ist kostenfrei.
Ein Anleitungsvideo zur Benutzung finden Sie hier:
Adressen
Landratsamt Weilheim-Schongau, ST7
Fristen
Lagerdauer von Dokumenten: sieben Werktage nach Erhalt der SMS-Benachrichtigung.
Verfahrensablauf
Sie beantragen Ihr Dokument in ihrem zuständigen Amt und hinterlegen dabei zusätzlich ihre Mobilfunknummer. Sobald Ihr Dokument verfügbar ist, wird es von einem Mitarbeiter in die Dokumentenausgabebox gelegt. Im Anschluss daran erhalten Sie automatisch eine SMS auf Ihr Mobiltelefon, die einen PIN‐Code enthält. Sie haben nun 7 Werktage Zeit, Ihr Dokument abzuholen.
Haben Sie ablaufende / abgelaufene Dokumente?
Diese müssen der Ausländerbehörde zurückgegeben werden. Dies können Sie direkt bei der Abholung an der Dokumentenausgabebox erledigen. Bringen Sie bitte die entsprechenden Dokumente mit.
Sobald ihr Dokument zur Abholung bereit liegt:
Sie erhalten eine SMS, die ihren PIN-Code enthält.
An der Dokumentenausgabebox:
- Geben Sie ihre Mobilfunknummer ein (die Nummer, die Sie bei der Beantragung angegeben haben).
- Geben Sie den sechsstelligen PIN-Code aus der SMS-Benachrichtigung ein.
- Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein - oder, wenn Sie für eine andere Person das Dokument abholen (zum Beispiel für ihr Kind): Geben Sie das Geburtsdatum dieser Person ein.
- Nur bei Reiseausweis: Stecken Sie ihr altes Dokument in den Eingabeschlitz.
- Ein Fach mit ihrem neuen Dokument wird sich öffnen.
- Entnehmen Sie ihr neues Dokument.
- Schließen Sie das Fach.
Wenn Sie zusätzlich zu dem Aufenthaltstitel einen Reiseausweis beantragt haben, erhalten Sie zwei SMS und müssen diesen Vorgang auch zweimal durchlaufen.
Eine Videoanleitung zur Bedienung finden Sie hier.
HINWEIS: Die Ausgabe des Dokuments wird auf Video aufgezeichnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Informationen zum Datenschutz und zur Videoüberwachung".
FAQ
Was mache ich, wenn ich die SMS aus Versehen gelöscht habe?
Die SMS kann nicht erneut verschickt werden. Das Dokument muss von der zuständigen Stelle aus der Box entnommen werden. Nach der Entnahme liegt Ihr Dokument im zuständigen Amt zur Abholung während der Öffnungszeiten bereit.
Bitte beachten Sie: Eine Entnahme kann nicht jederzeit vorgenommen werden.
Ich bin nicht mehr im Besitz der Telefonnummer, die ich bei der Aushändigungserlaubnis angegeben habe. Was mache ich?
Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Telefonnummer sein, die Sie bei der Aushändigungserlaubnis bei Ihrem Amt hinterlegt haben, kann diese jederzeit nachträglich geändert werden. Sollte sich Ihr Dokument jedoch bereits in der Dokumentenausgabebox befinden, ist die SMS an ihre "alte Nummer" versendet wurden. Eine nachträgliche Versendung an ihre neue Telefonnummer ist dann nicht mehr möglich und das Dokument muss aus der Dokumentenausgabebox händisch entnommen werden.
Bitte beachten Sie: Eine Entnahme kann nicht jederzeit vorgenommen werden und Sie müssen dann gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen. Das jeweilige Amt wird sich dann mit Ihnen bezüglich der Übergabe der Dokumente in Verbindung setzen.
Es sind mehr als 7 Werktage vergangen, seit ich die SMS erhalten habe. Kann ich trotzdem mein Dokument aus der Dokumentenausgabebox abholen?
Nein, nach 7 Werktagen wird Ihr Dokument aus der Dokumentenausgabebox entnommen und an das zuständige Amt zurückgesendet. Die zuständigen Sachbearbeiter, werden sich zwecks eines persönlichen Termins zur Abholung des Dokumentes mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kann mein Dokument auch von einer anderen, von mir bevollmächtigte Person, abgeholt werden?
Ja, Sie können es von einer anderen Person abholen lassen. Hierzu benötigt die Person jedoch alle notwendigen Informationen wie Ihr Geburtsdatum, Ihre Handynummer, den Abholcode aus der SMS-Benachrichtigung und Ihre Altdokumente. Geben Sie Ihre Daten nur an vertrauenswürdige Personen weiter und beachten Sie, dass die Entnahme elektronisch aufgezeichnet wird.
Informationen zum Datenschutz und zur Videoüberwachung
Um die Abholung der Dokumente über die Ausgabebox in Anspruch nehmen zu können, benötigt die Ausländerbehörde vom Antragstellenden eine Mobiltelefonnummer. Über diese Nummer wird der PIN-Code zur Verfügung gestellt, um die Dokumente an der Dokumentenausgabebox abzuholen. Die Verwaltung verwendet die Mobiltelefonnummer ausschließlich zu diesem Zweck. Um diese Information erfassen und verwenden zu dürfen ist eine Einverständniserklärung auszufüllen. Diese ist im Original an die Ausländerbehörde zuständigen Bereich zu übergeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden in der Datenausgabebox gespeichert. Zusätzlich erfolgt im Rahmen der Abholung Ihrer Dokumente eine direkte Videoüberwachung. Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören insbesondere Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum und Handynummer sowie Bildaufnahmen bei der Benutzung der Dokumentenausgabebox.
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 4 BDSG und Art. 6 Abs. 1 b (DSGVO) sowie Art. 24 BayDSG. Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten unter anderem zu folgenden Zwecken:
- Nachweis der Abholung Ihres Dokumentes
- Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Personen und Betriebseigentum
- Verbesserung der Strafverfolgung durch Beweissicherung bei Vandalismus, Sachbeschädigung, Diebstahl und sonstige strafbaren Handlungen
- Aufklärung von Schadensangelegenheiten (insbesondere Sach- und Personenschäden) und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Sicherstellung der oben genannten Zwecke sind die durchgeführten Videoaufzeichnungen unbedingt notwendig.
Weitergabe Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden, nur wenn es erforderlich ist, an Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte weitergegeben.
Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Sofern keine Vorkommnisse festgestellt werden - die eine Sicherstellung/Auswertung erforderlich machen - erfolgt die Löschung der Aufzeichnung ohne Kenntnisnahme der aufgezeichneten Bilder nach sieben Tagen.
Ihre Rechte
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden:
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Datenschutzbeauftragter Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstr. 8
82362 Weilheim