Anmietung von Wohnraum für Asylbewerber

Die Gebäudeverwaltung der Ausländerbehörde sucht geeignete Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern.

Die Unterkünfte müssen baurechtlich zur Unterbringung von Asylbewerbern zugelassen sein, was bei bestehender Wohnnutzung der Fall ist. Weitergehende Auskünfte zum Baurecht erteilt die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Weilheim-Schongau.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau bezahlt für angemietete Unterkünfte grundsätzlich die jeweilige ortsübliche Miete. Eine Mietzinszahlung nach Belegungszahl erfolgt nicht. Die Mietdauer sollte grundsätzlich mindestens ein Jahr oder darüber hinaus unbefristet betragen.

Bei Interesse an einer Vermietung wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Mitarbeiter(innen) der Gebäudeverwaltung.

Merkblatt

Kontakt

Herr  Kagermeier
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1595
Herr  Merk
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1567
Herr  Nell
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1890
Frau  Plott
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1434

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Unterbringung und Bezirksbetreuung

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1643
Fax: +49 881 681 2499

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