Der Umgang mit Schusswaffen (Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Handeln) kann erlaubnisfrei, erlaubnispflichtig oder verboten sein. Gleiches gilt für Munition und wesentliche Waffenteile.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Landratsamt.
Aufgaben / Dienstleistungen
Formulare
- Ordnungsamt / Waffenrecht: Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Stand: 02/2018 (fs)
- Ordnungsamt / Waffenrecht: Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. § 37d WaffG Nutzung mit BayernID, als Online-Formular oder PDF-Dokument
- Ordnungsamt / Waffenrecht: Bedürfnisbescheinigung nach § 4 Abs. 4 Satz 1 WaffG Stand: 10/2016 (fs)