Gutschein für einen Schimmkurs
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.
Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 erhalten dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.
Diese Aktion wird im Kindergartenjahr 2025/2026 fortgeführt. Die Gutscheine werden von den Jugendämtern an die Kinderbetreuungseinrichtungen sowie den Schulvorbereitenden Einrichtungen zugeleitet. Für diese Gutscheinaktion beginnt der Bewilligungszeitraum am 1. August 2025 und endet am 31. August 2026. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. August 2026 stattfindet. Vorschulkinder dieser Aktion sind regelmäßig die Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde.
Weitere Informationen...
Formulare, sowie Fragen und Antworten zu dieser Aktion finden
- Kinder und Eltern
- Sportvereine und
- Kursanbieter
auf der Internetseite www.mach-mit.bayern.de