Zum 01.07.2026 wurde im Freistaat Bayern das Wasserentnahmeentgelt, der sog. Wassercent, für Grundwasserentnahmen eingeführt. Künftig wird für Grundwasserentnahmen, die jährlich eine Menge von 5.000 m³ überschreiten ein Betrag von 10 Cent je m³ entnommenes Wasser erhoben. Wassercentpflichtig sind grundsätzlich die Entnehmer selbst, das heißt im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung z. B. der jeweilige Wasserversorger. Ausgenommen von der Wassercentpflicht sind z. B. zulassungsfreie Gewässerbenutzungen im Rahmen des Gemeingebrauchs, Wasserentnahmen für die Gefahrenabwehr, Wasserentnahme für erneuerbare Energien, z. B. Grundwasserwärmepumpen, Bauwasserhaltungen u. a.
Grundlage für die Erhebung des Wassercents ist die jeweils wasserrechtlich erlaubte Entnahmemenge. Alternativ können die tatsächlichen Entnahmemengen bis 01.03. des Folgejahres beim Landratsamt Weilheim-Schongau gemeldet werden.
Die Einnahmen aus dem Wassercent sollen zweckgebunden für den Schutz des Wasserhaushaltes verwendet werden.
Weitere Informationen finden sich unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm.