Der Freistaat Bayern gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen.
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 2. März 2026. Für die Einhaltung des Stichtags ist das Datum des Poststempels entscheidend.
Details zur Antragsstellung werden Anfang Januar 2026 veröffentlicht.