Finanzielle Notlage

Sie sind schwanger und wissen nicht, wie Sie als Familie die ganzen Ausgaben stemmen sollen?

Sie werden alleinerziehend sein und das Geld reicht nicht?

Wir können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ vermitteln und einen Antrag für Sie stellen. Zuschüsse der Stiftung kann es z.B. für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung geben.

Wichtig: Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes bei uns gestellt werden. Sie müssen in Bayern wohnen und die Schwangerschaft muss ärztlich bestätigt sein (Mutterpass). Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Wir klären in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung für Sie möglich ist.

Kontaktinformationen

Sie werden von uns konfessionell ungebunden, kostenfrei und auf Wunsch anonym beraten. Alle Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.

Terminvereinbarung unter Telefon:
0881 681 1609

Beratungen können in dringenden Fällen werktags, auch außerhalb der Öffnungszeiten kurzfristig stattfinden und erfolgen unabhängig vom Wohnort.

Die Beratungen finden hauptsächlich in der Beratungsstelle, Eisenkramergasse 11 in Weilheim statt.

Termine an der Dienststelle Schongau finden dienstags nur nach Vereinbarung statt.

Kontakt

  • Terminvereinbarung
    Frau  Behrndt
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1579
    Frau  Staltmayer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1609
  • Beraterinnen
    Frau  Huber
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1613
    Frau  Nabholz
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1617
    Frau  Schmidt
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1612

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Schwangerschaftsberatung

Adresse in Google Maps anzeigen
Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim i.OB
Fax: +49 881 681 2699

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