Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden. Die Untersuchungsaufgabe obliegt einem amtlichen Tierarzt, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen und Dachsen einem Jäger für seinen Jagdbezirk übertragen werden.
Die Aufgabe können wir Ihnen als Jagdausübungsberechtigtem unter den folgenden Voraussetzungen übertragen:
- Sie sind von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden.
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit.
- Ihr Wohnort oder ihr Jagdrevier befindet sich im Landkreis Weilheim-Schongau
Das erlegte Wild ist zur Untersuchung auf Trichinen anzumelden. Die hierfür erforderlichen Wildursprungsscheine erhalten Sie ebenso wie die für die Kennzeichnung der Tiere erforderlichen Wildmarken nach Beantragung über das Online-Formular (Abschnitt Formulare) beim Veterinäramt Weilheim.
Sofern Sie bereits eine Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme besitzen und lediglich weitere Wildursprungsscheine und -marken benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Veterinäramt in Verbindung.
Notwendige Unterlagen
- Bestätigung der Teilnahme an einer Schulung zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen
- Kopie des gültigen Jahresjagdscheines
- biometrisches Passbild
Entstehende Kosten
- Trichinenprobeentnahme-Erlaubnis für Jagdausübungsberechtigte: 75,00 €
- Gebühr für die Ausgabe von Ursprungsscheinen und Marken:
1 Wildursprungsschein + 1 Wildmarke: 2,00 Euro
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004
- Verordnung (EG) Nr. 2075/2005
- Fleischhygienegesetz
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung