Möchten Sie ein Kraftfahrzeug, das bereits auf Ihren Namen im Zulassungsbezirk Weilheim-Schongau zugelassen war, erneut zulassen, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Mit dem Zeitpunkt der Fahrzeug-Wiederzulassung beginnen die Steuerpflicht (Kfz.-Steuer) und Versicherungpflicht (Kfz.-Haftplicht) für das Kraftfahrzeug erneut.
Online-Zulassungsbehörde
Eine Wiederzulassung können Sie auch online und bequem von zu Hause aus über unser Bürgerserviceportal erledigen:| Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für natürliche Personen Benutzerleitfaden Online-Zulassung i-Kfz für juristische Personen | 
Voraussetzungen
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Zulassungsvoraussetzungen".
Im Falle der Online-Wiederzulassung über unser Bürgerserviceportal finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen in dem dort veröffentlichten Dokument "Voraussetzungen Fahrzeug-Wiederzulassung".
Formulare
Merkblatt
Links
- Bankbrief-Auskunft (Online Service) Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fzg.-Brief) Ihrer Bank bereits bei uns vor?
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung BayernPortal
- Online-Zulassungsbehörde Bürgerservice-Portal des Landratsamtes Weilheim-Schongau
- Wunschkennzeichen - Online Onlineportal zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens
 
 