Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese dort anfordern und zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.
Online-Auskunft Fahrzeugbriefe
Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II zu Ihrem finanzierten oder geleasten Fahrzeug bereits bei der Zulassungsstelle vorliegt können Sie online über unser Bürgerserviceportal prüfen:Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits vorliegt, können Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren.
Links
- Bankbrief-Auskunft (Online Service) Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fzg.-Brief) Ihrer Bank bereits bei uns vor?
- Kraftfahrzeug; Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II BayernPortal
- Online-Auskunft Zulassungsbescheinigung Teil II Bürgerservice-Portal des Landratsamtes Weilheim-Schongau